SPIELZEITZ - Rasberger Straße 3 - 06712 Zeitz

 

FÜR ALLE LEISTUNGEN, VERTRÄGE VON SPIELZEITZ GELTEN FOLGENDE

AGB SPIELZEITZ ‐ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

 

01. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen „SPIELZEITZ" (im

folgenden Künstler genannt), vertreten durch Mareen Warnicke und dem Veranstalter. Mit einem

Vertrag werden alle mündlichen, fernmündlichen und schriftlichen Vorabsprachen bestätigt.

Rechtskräftig ist jedoch nur ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Auftragsbestätigung

bzw. ein schriftlicher Vertrag. Beide Vertragspartner versichern, über den Charakter und Umfang der

vereinbarten Leistungen informiert zu sein.

 

02. GESTALTUNG

Der Künstler ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programmes frei. Anweisungen des

Veranstalters oder eines Dritten unterliegt er nicht. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder

eines Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokale Details beziehen.

 

03. GARDEROBE UND CATERING

Der Veranstalter gewährleistet den Künstler eine saubere und abschließbare Umkleide‐ und

Waschmöglichkeiten, sowie Toiletten in der Nähe des Auftrittsorts.

Des Weiteren verpflichtet sich der Veranstalter, dem Künstler und dessen Kollegen, welche zur

Programmdarbietung beitragen, ein angemessenes Catering kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

(Getränke & Speisen)

 

04. GEMA & CO

Der Veranstalter verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, um einen störungsfreien Ablauf der

Veranstaltung und der damit verbundenen Leistungen des Künstlers zu gewährleisten. Er versichert,

dass dem Programmablauf keine bau‐ oder feuerpolizeilichen oder von einer anderen Behörde

auferlegten Vorschriften entgegenstehen. Die Kosten für Anmeldungen bzw. Behördlichen

Maßnahmen, GEMA, Werbung usw. trägt der Veranstalter.

 

05. ORDNUNG UND SICHERHEIT, HAFTUNG

Dem Veranstalter obliegt es, während der Veranstaltung für die Sicherheit der Besucher, des Künstler

sowie dessen technischer Ausrüstung zu sorgen. Die Behebung von Schäden, die durch Personen

verursacht werden, die nicht zu dem vom Künstler gehörenden Personenkreis gehören, gehen

ausdrücklich zu Lasten des Veranstalters. Der Künstler behält sich das Recht vor, die Veranstaltung

vorzeitig zu beenden, falls eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Sicherheit für Besucher,

sich selbst, seiner Crew oder der technischen Anlage vorliegt. Die Zahlung der festgelegten Gage

bleibt hiervon unberührt.

 

06. KÜNDIGUNG UND VERTRAGSSTRAFEN

Der Vertag kann von beiden Parteien bis 61 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung ohne

Vertragsstrafe gekündigt werden. Danach gilt als Entschädigung folgende Regelung:

Bis 60 Tage vor der Veranstaltung ‐ 25% der Vertragssumme

Bis 30 Tage vor der Veranstaltung ‐ 75% der Vertragssumme

Bis 10 Tage vor der Veranstaltung ‐ 90% der Vertragssumme

Wichtige Gründe für den Veranstalter sind ausschließlich:

‐ baupolizeiliche Sperrung des geplanten Veranstaltungsortes

‐ Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung durch Brand, Diebstahl, Elementarschäden.

Der Veranstalter kann einen anderen Veranstaltungsort innerhalb von 20 km des vorher geplanten

Veranstaltungsortes in vergleichbarer Ausstattung benennen.

Wichtige Gründe für den Künstler sind ausschließlich:

‐ Krankheit

‐ Unabkömmlichkeit auf Grund behördlicher Maßnahmen

‐ Ausfall und unmögliche Ersatzbeschaffung von notwendiger Technik

Kündigt ein Vertragspartner den Vertrag ohne wichtigen Grund innerhalb der o.g. Fristen, so wird

eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Gage fällig. Die Kündigung des Vertrages bedarf

außerhalb der o.g. Fristen keiner Schriftform. Eine fernmündliche Benachrichtigung ist ausreichend.

Die Kündigung des Vertrages innerhalb der o.g. Fristen bedarf unter Angabe der Gründe der

Schriftform. Das Wetter‐ und Betriebsrisiko trägt der Veranstalter.

 

07. SCHWEIGEPFLICHT

Über alle Vereinbarungen des Vertrages, insbesondere der finanziellen Vereinbarungen, wird

Geheimhaltung gegenüber Dritten vereinbart

 

08. ZAHLUNGSVERZUG

Zahlungsverzug bedingt Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen

Bundesbank ab Fälligkeit

 

09. RECHTSFÄHIGKEIT

Die Unterzeichner erklären zur Unterschrift berechtigt zu sein.

 

10. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen. In einem solchen Fall werden die Parteien die unwirksamen Bestimmungen durch

neue ersetzen, die in ihr wirtschaftliches Ergebnis der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich

kommt.

 

11. ERFÜLLUNGSORT

Der Erfüllungsort ist der im Vertrag benannte Veranstaltungsort

 

12. GERICHTSSTAND

Der Gerichtsstand ist Zeitz/Sachsen‐Anhalt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

Stand 05/2022 SpielZeitz