SPIELZEITZ - Rasberger Straße 3 - 06712 Zeitz
FÜR ALLE LEISTUNGEN, VERTRÄGE VON SPIELZEITZ GELTEN FOLGENDE
AGB SPIELZEITZ ‐ ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
01. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen „SPIELZEITZ" (im
folgenden Künstler genannt), vertreten durch Mareen Warnicke und dem Veranstalter. Mit einem
Vertrag werden alle mündlichen, fernmündlichen und schriftlichen Vorabsprachen bestätigt.
Rechtskräftig ist jedoch nur ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Auftragsbestätigung
bzw. ein schriftlicher Vertrag. Beide Vertragspartner versichern, über den Charakter und Umfang der
vereinbarten Leistungen informiert zu sein.
02. GESTALTUNG
Der Künstler ist in der Gestaltung und Darbietung seines Programmes frei. Anweisungen des
Veranstalters oder eines Dritten unterliegt er nicht. Hinweise und Anregungen des Veranstalters oder
eines Beauftragten können sich lediglich auf technische oder lokale Details beziehen.
03. GARDEROBE UND CATERING
Der Veranstalter gewährleistet den Künstler eine saubere und abschließbare Umkleide‐ und
Waschmöglichkeiten, sowie Toiletten in der Nähe des Auftrittsorts.
Des Weiteren verpflichtet sich der Veranstalter, dem Künstler und dessen Kollegen, welche zur
Programmdarbietung beitragen, ein angemessenes Catering kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
(Getränke & Speisen)
04. GEMA & CO
Der Veranstalter verpflichtet sich alle Vorkehrungen zu treffen, um einen störungsfreien Ablauf der
Veranstaltung und der damit verbundenen Leistungen des Künstlers zu gewährleisten. Er versichert,
dass dem Programmablauf keine bau‐ oder feuerpolizeilichen oder von einer anderen Behörde
auferlegten Vorschriften entgegenstehen. Die Kosten für Anmeldungen bzw. Behördlichen
Maßnahmen, GEMA, Werbung usw. trägt der Veranstalter.
05. ORDNUNG UND SICHERHEIT, HAFTUNG
Dem Veranstalter obliegt es, während der Veranstaltung für die Sicherheit der Besucher, des Künstler
sowie dessen technischer Ausrüstung zu sorgen. Die Behebung von Schäden, die durch Personen
verursacht werden, die nicht zu dem vom Künstler gehörenden Personenkreis gehören, gehen
ausdrücklich zu Lasten des Veranstalters. Der Künstler behält sich das Recht vor, die Veranstaltung
vorzeitig zu beenden, falls eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung der Sicherheit für Besucher,
sich selbst, seiner Crew oder der technischen Anlage vorliegt. Die Zahlung der festgelegten Gage
bleibt hiervon unberührt.
06. KÜNDIGUNG UND VERTRAGSSTRAFEN
Der Vertag kann von beiden Parteien bis 61 Tage vor der vereinbarten Veranstaltung ohne
Vertragsstrafe gekündigt werden. Danach gilt als Entschädigung folgende Regelung:
Bis 60 Tage vor der Veranstaltung ‐ 25% der Vertragssumme
Bis 30 Tage vor der Veranstaltung ‐ 75% der Vertragssumme
Bis 10 Tage vor der Veranstaltung ‐ 90% der Vertragssumme
Wichtige Gründe für den Veranstalter sind ausschließlich:
‐ baupolizeiliche Sperrung des geplanten Veranstaltungsortes
‐ Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung durch Brand, Diebstahl, Elementarschäden.
Der Veranstalter kann einen anderen Veranstaltungsort innerhalb von 20 km des vorher geplanten
Veranstaltungsortes in vergleichbarer Ausstattung benennen.
Wichtige Gründe für den Künstler sind ausschließlich:
‐ Krankheit
‐ Unabkömmlichkeit auf Grund behördlicher Maßnahmen
‐ Ausfall und unmögliche Ersatzbeschaffung von notwendiger Technik
Kündigt ein Vertragspartner den Vertrag ohne wichtigen Grund innerhalb der o.g. Fristen, so wird
eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Gage fällig. Die Kündigung des Vertrages bedarf
außerhalb der o.g. Fristen keiner Schriftform. Eine fernmündliche Benachrichtigung ist ausreichend.
Die Kündigung des Vertrages innerhalb der o.g. Fristen bedarf unter Angabe der Gründe der
Schriftform. Das Wetter‐ und Betriebsrisiko trägt der Veranstalter.
07. SCHWEIGEPFLICHT
Über alle Vereinbarungen des Vertrages, insbesondere der finanziellen Vereinbarungen, wird
Geheimhaltung gegenüber Dritten vereinbart
08. ZAHLUNGSVERZUG
Zahlungsverzug bedingt Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank ab Fälligkeit
09. RECHTSFÄHIGKEIT
Die Unterzeichner erklären zur Unterschrift berechtigt zu sein.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. In einem solchen Fall werden die Parteien die unwirksamen Bestimmungen durch
neue ersetzen, die in ihr wirtschaftliches Ergebnis der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich
kommt.
11. ERFÜLLUNGSORT
Der Erfüllungsort ist der im Vertrag benannte Veranstaltungsort
12. GERICHTSSTAND
Der Gerichtsstand ist Zeitz/Sachsen‐Anhalt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Stand 05/2022 SpielZeitz
SpielZeitz
Rasberger Straße 3
06712 Zeitz
MAIL: info@spielzeitz.de
TEL: +49 162 66 26 36 9
ST-NR.: 119/285/02947